Klasse A – Motorrad
Krafträder mit und ohne Beiwagen: Für Krafträder mit mehr als 50 ccm bzw. einer durch die Bauart bedingten Höchgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder Bauart bedingter Höchst- geschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.
Alter / Vorbesitz: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Schulungfahrzeuge: Kawasaki Z650