Welche Fahrzeugklasse soll es werden?

Im Folgenden stellen wir dir vor, welche Fahrzeugklassen wir ausbilden, welche Kraftfahrzeuge du mit diesen führen darfst und wie die entsprechenden Voraussetzungen für einen Erwerb lauten. Solltest du weitere Fragen haben, dann zögere nicht – ruf uns an, schreib eine Mail oder komme direkt persönlich vorbei!

Führerscheinklasse B

Klasse B – Auto/PKW

Kfz bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse: Erlaubt sind bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Es dürfen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtsmasse gezogen werden. Die Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten.

Alter / Vorbesitz: 18 Jahre (17 Jahre*)
Bemerkung: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen, Einschluss: AM, L
Schulungsfahrzeuge: Ford Focus, Ford Eco Sport (Automatik)

Führerscheinklasse B96

Klasse B96 – Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

Alter / Vorbesitz: 18 Jahre (17 Jahre*) / Klasse B
Bemerkung: Für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, jedoch maximal 4.250 kg. Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung,
aber besondere Schulung erforderlich.
Schulungfahrzeuge: Anhänger

Führerscheinklasse BE

Klasse BE – Anhänger

Kraftfahrzeuge bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger: Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg und Kombinationen, die nicht unter Klasse B fallen.

Alter / Vorbesitz: 18 Jahre (17 Jahre*) / Klasse B
Bemerkung: Bei LKW mit durchgehender Bremse und bei bestimmten Geländefahrzeugen muss die Anhängelast unter oder gleich dem 1,5fachen des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges liegen.
Schulungfahrzeuge: Anhänger

Führerscheinklasse B196

Klasse B196 – Motorrad

Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³. B196 gilt nur in Deutschland. Wichtig: Die Schlüsselzahl 196 ersetzt nicht die Führerscheinklasse A1, da eine sogenannte Aufstiegsprüfung hierbei nicht möglich ist. Für die Klassen A2 oder A muss eine vollwertige Führerscheinausbildung mit Prüfung absolviert werden.

Alter / Vorbesitz: 25 Jahre / Klasse B (mindestens 5 Jahre)
Bemerkung: Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Schulungsfahrzeuge: Kawasaki KLX 125

Führerscheinklasse A2

Klasse A2 – Motorrad

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis 35 kW (48 PS): Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW bei einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg

Alter / Vorbesitz: 18 Jahre
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: Am, A1
Schulungsfahrzeuge: Kawasaki Vulcan S Gedrosselt

Führerscheinklasse A1

Klasse A1 – Motorrad

Krafträder (Leichtkrafträder) mit und ohne Beiwagen mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum, einer Nennleistung nicht mehr als 11 kW und bei einem Verhältnis Leistung/ Gewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Sowie dreirädrige Kraftwagen mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von nicht mehr als 15 kW.

Alter / Vorbesitz: 16 Jahre / keine andere Klasse ist Voraussetzung
Bemerkung: Einschluss der Klasse AM
Schulungsfahrzeuge: Kawasaki KLX 125

Führerscheinklasse A

Klasse A – Motorrad

Krafträder mit und ohne Beiwagen: Für Krafträder mit mehr als 50 ccm bzw. einer durch die Bauart bedingten Höchgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder Bauart bedingter Höchst- geschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.

Alter / Vorbesitz: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Schulungfahrzeuge: Kawasaki Z650